Was will die agswn?
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein gut organisiertes Rettungswesen.
Die medizinischen, organisatorischen, technischen und rechtlichen Probleme der Notarztdienste in diesem System müssen die Notärzte selbst vertreten. Dies kann regional und überregional nur durch einen Berufsverband geschehen.
Entsprechend lautet Paragraph 3 der agswn-Satzung:
- Der Verein bezweckt in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland die Ärzte, die im organisierten Rettungswesen tätig sind, zu vereinigen mit dem Ziel, die in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bestehenden Notarztdienste zu koordinieren und zu geeigneten Vereinbarungen mit den Trägern der Rettungsdienstes beizutragen, um den bestmöglichen Einsatz der Notarztdienste zu erreichen. Er artikuliert die berufspolitischen Interessen der Notärzte.
- Der Verein will an der Aus- und Fortbildung im Notarztdienst tätig mitwirken. Die Schaffung eines eigenen Fach- und Teilgebietes im Sinne der Weiterbildungsordnung wird nicht angestrebt.
- Der Verein fördert bzw. unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten wissenschaftliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der präklinischen Notfallmedizin.