Gemeinsamer Kommentar der BAND, der DGINA und der DGU zum BÄK-Curriculum „Notarzt/Notärztin in der Luftrettung“ (Juli 2026)
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Gemeinsamer Kommentar der BAND, der DGINA und der DGU zum BÄK-Curriculum „Notarzt/Notärztin in der Luftrettung“ (Juli 2026)
Die BÄK hat in den letzten Monaten mit der Erarbeitung der Curricula für den Leitende Notärztinnen und Notärzte und Ärztliche Leitungen Rettungsdienst bestehende Lehrpläne überarbeitet und an aktuelle Anforderungen angepasst. Mit dem nun vorliegenden Curriculum für den Einsatz in der Luftrettung beschreibt sie ein völlig neues Themenfeld in einem Bereich der außerklinischen Notfallmedizin. Das Curriculum unterstützt die schon vorher seitens der Träger und Betreiber der Luftrettung umgesetzten sehr hohen Anforderungen an Qualifikation und Kompetenzerhalt. Die Luftrettung kommt im Vergleich zum bodengebundenen Notarztdienst überproportional bei der Erstversorgung kritisch kranker Patienten, insbesondere Schwerverletzter, zum Einsatz, was die Motivation der drei Verbände zum Kommentar zusätzlich begründet. Es soll daher im Folgenden auf Änderungsbedarf und Anregungen zur Ausgestaltung eingegangen und konstruktive Lösungsvorschläge angeboten werden.
Die im Abschnitt 2.1 Struktur genannten Voraussetzung zur Teilnahme am Curriculum sind größtenteils geeignet, um die Zielsetzung einer medizinischen Qualitätssicherung insbesondere in den Bereichen Atemwegsmanagement, Reanimation, Versorgung von Schwerverletzen und dem pädiatrischen Patientenkollektiv zu erreichen. Allerdings sollten sie für den Erwerb und nicht bereits für die Teilnahme am Curriculum vorausgesetzt werden. Gleichwohl sind sie nicht ausreichend, um alle in Betracht kommenden Facharztgruppen gleichwertig zu qualifizieren. Die angestrebten hohen Qualitätsansprüche werden dadurch abgeschwächt, dass keine weiteren Spezifikationen oder Beispiele für konkrete internationale Kursformate zu Erwachsenenreanimation, Kindernotfall- und Schwerverletztenversorgung genannt werden.
Erfreulich und zu begrüßen ist, dass eine „regelmäßige Aktualisierung der aufgabenspezifischen Kompetenzen“ empfohlen wird. Aus Sicht der Verbände sollte diese spezifische Fortbildungspflicht konkreter ausformuliert werden.
Zur Präzisierung des Curriculums schlagen wir folgende Anpassungen vor:
- Anpassung des Nachweises einer mindestens 12-monatigen Tätigkeit in der Intensivmedizin. Wir verstehen die Zielsetzung dieser Vorgabe so, dass über das für den Erwerb der Facharztbezeichnung notwendige Maß hinaus eine therapeutische Verantwortung für schwerverletzte und -erkrankte Patienten übernommen worden sein sollte. Mit dem Bezug auf die Anforderungen der Luftrettung mit Schwerpunkt der Erstversorgung von Patienten findet diese Verantwortungsübernahme auch bei therapeutischen Entscheidungen in der Zentralen Notaufnahme statt und erst nachgeordnet auf der Intensivstation. Daher sollten – insbesondere für den Einsatz auf Rettungshubschraubern – 6 Monate Weiterbildung in einer interdisziplinären Notaufnahme äquivalent zu 6 Monaten Intensivmedizin betrachtet werden.
- Die Anforderungen der primären Luftrettung an die intensivmedizinischen Fertigkeiten werden darüber hinaus sinnhaft im geforderten Curriculum Intensivtransport abgebildet, so dass wir die Streichung der fakultativen Zusatz- Weiterbildung Intensivmedizin fordern. Den gesonderten Anforderungen eines Intensivtransport-Hubschraubers (ITH) können die jeweiligen Betreiber durch individuelle Anforderungen gerecht werden.
- Die Erfahrungen mit „Intubation/Atemwegsmanagement“ sollten aus unserer Sicht wie z.B. die Kindernotfallversorgung auch zu einem Teil durch das Absolvieren von wissenschaftlich gestützten und durch die Landesärztekammern zertifizierten Kursformaten ausgebildet werden, da sich das prähospitale Setting relevant vom innerklinischen Setting unterscheidet.
- Die durch die Luftrettungsbetreiber bereits durchgeführten Einführungskurse sollten durch die Ärztekammern zertifizierungsfähig für das BÄK-Curriculum sein. Da das Curriculum jetzt neu als Voraussetzung eingeführt wird, muss eine Regelung gefunden werden, wie mit schon heute in der Luftrettung erfahrenen Notärztinnen und Notärzten verfahren werden soll. Mit fortgeschrittener Einsatzerfahrung in der Luftrettung hat der Besuch des aus dem Curriculum unverändert entstehenden Kurses wenig Mehrwert, so dass wir vorschlagen, Notärztinnen und Notärzte, die bis Ende 2026 bereits mehr als 18 Monate regelmäßige Einsatzerfahrung in der Luftrettung aufweisen und die übrigen Anforderungen des Curriculums erfüllen, das Zertifikat auszustellen.
- Die Teilnahme am BÄK-Curriculum „Leitender Notarzt/Leitende Notärztin“ sollte verpflichtender Bestandteil des Curriculums sein, da die Luftrettung häufiger in so genannten MANV-Lagen eingesetzt wird.
- Der Passus „Erfahrung in der eigenverantwortlichen Führung von Personen und in „Organisationsstrukturen“ scheint in seiner konkreten Umsetzung bzw. Nachweisform unklar. Während der Nachweis von CRM-Trainings oder Human Factor- sowie Führungskrise hier einen praxisnahen, zielführenden Ansatz bieten, scheint z.B. der Nachweis einer innerklinischen Oberarzttätigkeit wegen der inhaltlichen Diversität bei der Ausgestaltung solcher Stellen nicht zielführend. Zumal durch diese Forderung das Kandidatenkollektiv unnötig eingeschränkt wird.
- Die Anwendung von point-of-care Ultraschall (POCUS) ist eine unabdingbare Fähigkeit in der Rettungsmedizin geworden, so dass ebenso ein Kursformat gemäß pPOCUS Curriculum (gemeinsames Curriculum der rettungsmedizinisch involvierten Fachrichtungen zur prähospitalen Anwendung von Ultraschall) zu den nachweispflichtigen Fortbildungen des Curriculums hinzugefügt werden sollte.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Schaffung eines Curriculums von Seiten der BÄK Fehlanreize bei Kursveranstaltern und Teilnehmenden setzen könnte. Ärztinnen und Ärzte könnte die Hoffnung auf einen Einsatz in der Luftrettung zur Teilnahme motivieren, ohne dass sich aus der alleinigen Absolvierung des Curriculums ein Anspruch darauf ergibt.
BAND begrüßt Reform der Notfallversorgung – warnt vor Schwächung bewährter Strukturen (Mai 2026)
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Berlin, 27.05.2026 – Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e. V. begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung ausdrücklich. Die Reform ist überfällig und folgt einer realistischen Problembeschreibung. Entscheidend wird jedoch sein, die medizinische Qualität der Notfallversorgung konsequent zu sichern und bewährte Strukturen nicht zu gefährden.
Positiv bewertet die BAND den grundlegenden Perspektivwechsel: Die medizinische Notfallrettung wird nicht länger auf eine reine Transportleistung reduziert, sondern als umfassender Versorgungsprozess verstanden – von der Notrufannahme über strukturierte Ersteinschätzung und Notfallberatung bis hin zur notfallmedizinischen Behandlung und dem Transport. Die Aufnahme dieses Versorgungsanspruchs in das SGB V schafft die notwendige rechtliche Klarheit.
„Die klare Abgrenzung zwischen rettungsdienstlichem Notfall und anderen Hilfeersuchen ist zwingend notwendig, um die Notfallstrukturen vor Überlastung zu schützen“, erklärt der Vorsitzende der BAND, Dr. Florian Reifferscheid. Gleichzeitig warnt der Verband davor, dass die ambulanten Versorgungsstrukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen angesichts bereits heute knapper Ressourcen und geplanter Kostendämpfungen den steigenden Anforderungen möglicherweise nicht gerecht werden können.
Die verpflichtende Einführung einer einheitlichen, softwaregestützten Notrufabfrage sowie die stärkere digitale Vernetzung der beteiligten Akteure werden ausdrücklich unterstützt. Kritisch sieht die BAND hingegen eine geteilte Zuständigkeit zwischen Akut‑ und Rettungsleitstellen. „Medizinische Hilfeersuchen müssen zentral und einheitlich koordiniert werden. Ein Rückschritt hinter etablierte integrierte Leitstellenstrukturen würde die Versorgungsqualität gefährden.“
Klar positioniert sich die BAND auch zur Rollenverteilung in der Notfallversorgung: Der überwiegende Teil der Einsätze soll durch qualifiziertes Rettungsfachpersonal erfolgen. Gleichzeitig stellt der Verband unmissverständlich fest: Erforderliche notärztliche Behandlungen müssen weiterhin durch Notärztinnen und Notärzte durchgeführt werden. Eine Substitution notärztlicher Leistungen lehnt die BAND ab. Studien belegen bessere Behandlungsergebnisse etwa bei Herz‑Kreislauf-Stillstand oder Polytrauma. Telemedizinische Konzepte können unterstützen, ersetzen jedoch nicht die Präsenznotärztin oder den Präsenznotarzt.
Weitere wichtige Reformelemente wie die bundesweite Einführung interoperabler Ersthelferalarmierungssysteme, eines AED‑Katasters sowie eines überregionalen Versorgungskapazitätennachweises bewertet die BAND positiv. Auch integrierte Notfallzentren können einen wirksamen Beitrag zur Entlastung des Rettungsdienstes leisten.
Die geplante Einrichtung eines Fachgremiums medizinische Notfallrettung sieht die BAND grundsätzlich als Chance zur bundesweiten Standardisierung. Allerdings fordert der Verband eine stärkere Gewichtung fachlicher Expertise: „Die überproportionale Stimmverteilung zugunsten der Kostenträger ist nicht nachvollziehbar. Medizinische Qualität muss im Mittelpunkt stehen, notfallmedizinische Standards dürfen nicht primär kostengetrieben definiert werden.“
Fazit: Die BAND unterstützt die Reform der Notfallversorgung in ihrer Zielrichtung ausdrücklich, fordert jedoch klare Zuständigkeiten, den Erhalt integrierter Leitstellenstrukturen und eine eindeutige Absicherung der notärztlichen Versorgung als unverzichtbaren Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Notfallmedizin.
Brainboost – Praxistipps für die präklinische Notfallsonografie
/in AGSWN, Kirschner-Preis, Pressemeldung, StartseiteStellungnahme der agswn zur Rettungsdienstplanverordnung Baden-Württemberg
/in AGSWN, BAND, Pressemeldung, StartseiteDie agswn und viele andere, die Verantwortung in der Notfallversorgung der Bevölkerung in Deutschland tragen, haben mit Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen, dass mit Scheitern der Koalition auch der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung nicht mehr zur Abstimmung im Parlament kommt.
Stellungnahme der agswn zur Notfallversorgung
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Pressemeldung zum Martin Kirschner Preis 2025
/in AGSWN, Kirschner-Preis, Pressemeldung, StartseiteDie agswn (Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V.) hat auf ihrer 39. Notfallmedizinischen Jahrestagung im März 2025 zum zwanzigsten Mal den „Martin Kirschner Preis“ vergeben.
Ausgezeichnet wurde die Arbeit einer Arbeitsgruppe um Ulf Lorenzen, Hartwig Marung und Florian Reifferscheid mit dem Titel „Quality and safety in prehospital airway management – retrospective analysis of 18,000 cases from an air rescue database in Germany“ in der Zeitschrift BMC Emergency Medicine.
In einer umfangreichen Auswertung der Einsatzdatenbank der DRF Luftrettung für einen Zeitraum von 2012 bis 2020 wurden Erfolgsraten bei der Atemwegssicherung, aber auch adverse Ereignisse wie Tubusfehllagen evaluiert. Bei insgesamt 227.459 Einsätzen waren in 20.958 Fällen Maßnahmen des invasiven Atemwegsmanagements dokumentiert, davon 8.927 durch bodengebundene Einsatzkräfte vor Eintreffen der Rettungshubschrauberbesatzung. Die Überprüfung der Tubuslage ergab dabei eine korrekte Position in 94,7% der Fälle, aber auch einen Anteil von 1,2% nichterkannter ösophagealer Fehllagen. Während insgesamt eine Verbesserung der Sicherheit und Qualität bei der Atemwegssicherung feststellbar sei, fordern die Autoren deshalb fortgesetzte Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Patientensicherheit.

Der mit 2.500 Euro dotierte Martin-Kirschner-Preis gilt als einer der renommiertesten notfallmedizinischen Preise in Deutschland und wird alle 2 Jahre für herausragende Original-Arbeiten verliehen, die sich wissenschaftlich mit Fragen der Notfallmedizin im deutschsprachigen Raum auseinandersetzen.
Die Preisträger-Arbeit ist hier verfügbar:
Stellungnahme der agswn zur elektronischen Patientenakte (ePA)
/in AGSWN, Ahnefeld-Preis, BAND, Berufspolitik, Pressemeldung, Startseite, Statements, Statements & NewsDie agswn und viele andere, die Verantwortung in der Notfallversorgung der Bevölkerung in Deutschland tragen, haben mit Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen, dass mit Scheitern der Koalition auch der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung nicht mehr zur Abstimmung im Parlament kommt.
Kontakt
agswn – Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V.
Geschäftsstelle
Rita-Maiburg-Straße 2
70794 Filderstadt
Ihre Ansprechpartnerin:
Anthea Rozakis-Siu
Telefon: 0711-72257657
Telefax: 0711-70072418
E-Mail: geschaeftsstelle@agswn.de
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Brainboost – Praxistipps für die präklinische Notfallsonografie2. April 2026 - 22:21






