BAND-Vorstand im Amt bestätigt (Juni 2023)
im Rahmen der 72. Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. wurde heute der bisherige Vorstand durch die Mitglieder im Amt bestätigt.
im Rahmen der 72. Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. wurde heute der bisherige Vorstand durch die Mitglieder im Amt bestätigt.
Anfang März 2021 trat eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) in Kraft. Das Ziel dieser Änderung ist die Schaffung einer rechtssicheren Arbeitsgrundlage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Zusammenhang mit eigenverantwortlichen Entscheidungen zum Einsatz heilkundlicher Maßnahmen in besonderen Situationen. Die BAND nimmt Stellung und fordert konkrete administrative Schritte, um das Gesetz erfolgreich umzusetzen.
Vorstandswahl im Rahmen der BAND-Mitgliederversammlung am 20. April 2021
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages soll in dieser Woche ein Reformvorschlag von Union und SPD zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beschlossen werden, der sich in der Formulierung nah am Ausbildungsziel des NotSanG orientiert und eingrenzende Regelungen früherer Vorschläge nicht mehr berücksichtigt.
agswn – Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V.
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