Stellungnahme der Bundesvereinigung der Arbeits-gemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung (Sept 2026)
Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf der Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen (FGBV), mit der die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) neu gefasst werden soll. Als Vertreterin der Notärztinnen und Notärzte in Deutschland beschränken wir uns in unserer Stellungnahme auf zwei Regelungen, die für Notärztinnen und Notärzte sowie weitere Hilfeleistende aus Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz von unmittelbarer praktischer Bedeutung sind: die Neuregelung des mitzuführenden Erste-Hilfe-Materials in § 15 Absatz 4 FGBV-E sowie die neu eingeführte Synchronisierungspflicht für Warnleuchten für blaues Blinklicht in § 36 FGBV-E. Zu den übrigen Regelungen des Entwurfs nehmen wir an dieser Stelle nicht Stellung.








