BAND begrüßt Reform der Notfallversorgung – warnt vor Schwächung bewährter Strukturen (Mai 2026)
/in AGSWN

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Berlin, 27.05.2026 – Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e. V. begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung ausdrücklich. Die Reform ist überfällig und folgt einer realistischen Problembeschreibung. Entscheidend wird jedoch sein, die medizinische Qualität der Notfallversorgung konsequent zu sichern und bewährte Strukturen nicht zu gefährden.
Positiv bewertet die BAND den grundlegenden Perspektivwechsel: Die medizinische Notfallrettung wird nicht länger auf eine reine Transportleistung reduziert, sondern als umfassender Versorgungsprozess verstanden – von der Notrufannahme über strukturierte Ersteinschätzung und Notfallberatung bis hin zur notfallmedizinischen Behandlung und dem Transport. Die Aufnahme dieses Versorgungsanspruchs in das SGB V schafft die notwendige rechtliche Klarheit.
„Die klare Abgrenzung zwischen rettungsdienstlichem Notfall und anderen Hilfeersuchen ist zwingend notwendig, um die Notfallstrukturen vor Überlastung zu schützen“, erklärt der Vorsitzende der BAND, Dr. Florian Reifferscheid. Gleichzeitig warnt der Verband davor, dass die ambulanten Versorgungsstrukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen angesichts bereits heute knapper Ressourcen und geplanter Kostendämpfungen den steigenden Anforderungen möglicherweise nicht gerecht werden können.
Die verpflichtende Einführung einer einheitlichen, softwaregestützten Notrufabfrage sowie die stärkere digitale Vernetzung der beteiligten Akteure werden ausdrücklich unterstützt. Kritisch sieht die BAND hingegen eine geteilte Zuständigkeit zwischen Akut‑ und Rettungsleitstellen. „Medizinische Hilfeersuchen müssen zentral und einheitlich koordiniert werden. Ein Rückschritt hinter etablierte integrierte Leitstellenstrukturen würde die Versorgungsqualität gefährden.“
Klar positioniert sich die BAND auch zur Rollenverteilung in der Notfallversorgung: Der überwiegende Teil der Einsätze soll durch qualifiziertes Rettungsfachpersonal erfolgen. Gleichzeitig stellt der Verband unmissverständlich fest: Erforderliche notärztliche Behandlungen müssen weiterhin durch Notärztinnen und Notärzte durchgeführt werden. Eine Substitution notärztlicher Leistungen lehnt die BAND ab. Studien belegen bessere Behandlungsergebnisse etwa bei Herz‑Kreislauf-Stillstand oder Polytrauma. Telemedizinische Konzepte können unterstützen, ersetzen jedoch nicht die Präsenznotärztin oder den Präsenznotarzt.
Weitere wichtige Reformelemente wie die bundesweite Einführung interoperabler Ersthelferalarmierungssysteme, eines AED‑Katasters sowie eines überregionalen Versorgungskapazitätennachweises bewertet die BAND positiv. Auch integrierte Notfallzentren können einen wirksamen Beitrag zur Entlastung des Rettungsdienstes leisten.
Die geplante Einrichtung eines Fachgremiums medizinische Notfallrettung sieht die BAND grundsätzlich als Chance zur bundesweiten Standardisierung. Allerdings fordert der Verband eine stärkere Gewichtung fachlicher Expertise: „Die überproportionale Stimmverteilung zugunsten der Kostenträger ist nicht nachvollziehbar. Medizinische Qualität muss im Mittelpunkt stehen, notfallmedizinische Standards dürfen nicht primär kostengetrieben definiert werden.“
Fazit: Die BAND unterstützt die Reform der Notfallversorgung in ihrer Zielrichtung ausdrücklich, fordert jedoch klare Zuständigkeiten, den Erhalt integrierter Leitstellenstrukturen und eine eindeutige Absicherung der notärztlichen Versorgung als unverzichtbaren Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Notfallmedizin.
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