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Reform des Notfallsanitätergesetzes  – Ergänzende Stellungnahme von BAND, BV-ÄLRD und DBRD zu Artikel 12 des MTA-Reformgesetzes

27.01.2021
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages soll in dieser Woche ein Reformvorschlag von Union und SPD zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beschlossen werden, der sich in der Formulierung nah am Ausbildungsziel des NotSanG orientiert und eingrenzende Regelungen früherer Vorschläge nicht mehr berücksichtigt. Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND e.V.), der Bundesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst (BV-ÄLRD e.V.) und der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD e.V.) als die im Rettungsdienst beteiligten Verbände haben in einer gemeinsam erarbeiteten Stellungnahme ebenfalls für die Streichung einzelner Passagen plädiert. Im anhängenden gemeinsamen Statement sind die Abweichungen zum vorherigen Vorschlag farblich markiert. Die drei Verbände wollen sich auch weiterhin gemeinsam für eine Verbesserung der prähospitalen Notfallversorgung einsetzen.

MTA Reform-Gesetz - Ergänzende Stellungnahme zu Artikel 12
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