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Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA):
wichtige Informationen für die Notfallversorgung

Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V. (agswn) begrüßt die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Verfügbarkeit der digitalen Medikationsliste, welche im ersten Schritt hinterlegt werden soll, unterstützt Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess. Gerade im Notfall sind verlässliche und aktuelle Informationen über die Dauermedikation der Patienten ein wichtiger Baustein für die sichere Versorgung, insbesondere hinsichtlich der Gabe von Medikamenten. Patienten haben zwar schon jetzt Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, doch ist dieser nicht bei allen Einsätzen verfügbar und häufig nicht auf dem aktuellen Stand. Der elektronische Medikationsplan, verknüpft mit der Versichertenkarte und auch über das Smartphone verfügbar über die App der jeweiligen Krankenkasse, leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit.

Die geplante Ergänzung der Informationen auf der ePA um eine „Kurzakte“ mit wichtigen Informationen zu Vorerkrankungen und -operationen sowie Allergien erleichtert ebenfalls die Notfallversorgung. Aus Sicht der Notärztinnen und Notärzte stellt dabei nicht nur die Verlässlichkeit der Informationen, sondern auch der geringere Zeitaufwand bis zu deren Verfügbarkeit einen klaren Vorteil dar. Aktuell müssen entsprechende Unterlagen oft erst zusammengesucht werden, wenn die Patienten überhaupt Kopien wichtiger Befunde haben, und sind dann auch nur bei Notfällen im häuslichen Umfeld verfügbar.

Die Sorge vor dem Missbrauch sensibler Gesundheitsdaten ist deutlich überhöht in Anbetracht der Sicherheitsmechanismen und sollte nicht dazu führen, dass für die Notfallversorgung wesentliche Informationen nicht zur Verfügung stehen. Die agswn appelliert deshalb an die Versicherten, nicht nur der Nutzung der ePA zuzustimmen, sondern auch im eigenen Interesse dafür Sorge zu tragen, dass wichtige Daten dort hinterlegt und aktuell gehalten werden.

Für den Bereich der Notfallmedizin müssen teilweise noch die Voraussetzungen für den Zugriff auf die ePA geschaffen werden. Hier fordert die agswn die Leistungserbringer und die Kostenträger auf, die Verfügbarkeit der notwendigen Endgeräte bzw. die Ertüchtigung der aktuell verwendeten Dokumentations-systeme sicherzustellen. Darüber hinaus müssen die Rettungsdienste und insbesondere die Notärztinnen und Notärzte mit Elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) ausgestattet werden, die der Gesetzgeber als grundsätzliche Voraussetzung für die Nutzung verschiedener medizinischer digitaler Anwendungen vorsieht. Die Finanzierung ist zu klären und sicherzustellen.

Alle wichtigen Informationen zur „ePA für alle“ gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit.

Filderstadt, 15.01.2025

Prof. Dr. med. Matthias Fischer
1. Vorsitzender agswn e.V.

Prif.-Doz. Dr. med. Harald Genzwürker
Referent für Öffentlichkeitsarbeit

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