Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V. (agswn) zur „Verordnung des Innenministeriums über die Planung und Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg (Rettungsdienstplanverordnung Baden-Württemberg – RDPlanVO)“
Vorbemerkung:
Die agswn wirkt seit über 40 Jahren in vielfältiger Weise an der Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland mit. Dabei war und ist die agswn Initiator und Motor zum Beispiel der Projekte Eckpunktepapier Notfallversorgung1-5, NADOK6,7 und SQR-BW gewesen. Das Projekt NADOK7 wurde ab 2011 per Beschluss des Landesausschuss für den Rettungsdienst in die Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Notarzt- und Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) überführt. Die SQR-BW ist mit der Weiterentwicklung und Umsetzung der Qualitätssicherung im Notarzt- und Rettungsdienst von BadenWürttemberg beauftragt und beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg als interdisziplinär besetzte, fachlich unabhängige und eigenständige Organisationseinheit angesiedelt.
In diesem Sinne ist die agswn bei der Formulierung der RDPlanVO zu allererst an der qualitativen Verbesserung und Weiterentwicklung der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg interessiert. Alle Festlegungen in der RDPlanVO, welche die Versorgung der Notfallpatienten verbessern, werden von der agswn unterstützt.
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