Qualifizierung von Notärztinnen und Notärzten Intensivtransport (Juli 2026)
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Qualifizierung von Notärztinnen und Notärzten Intensivtransport
BAND-Stellungnahme zum Entwurf des BÄK-Curriculums „Intensivtransport“ vom 06. Mai 2026
Einleitung
Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e. V. (BAND) hat die Entwicklung eines strukturierten Curriculums für den Intensivtransport seit über zwei Jahrzehnten aktiv mitgestaltet. Bereits im Jahr 2003 formulierte die BAND grundlegende Vorgaben für den arztbegleiteten Interhospitaltransport und definierte darin die strukturellen und personellen Voraussetzungen für den Intensivtransport als zentralen Bestandteil dieser Transporte [1]. Aufbauend darauf erarbeiteten BAND und DIVI 2004 gemeinsam Vorgaben zur Konstruktion und Ausstattung von Intensivtransportwagen [2], flankiert durch die DIVI-Position zur ärztlichen Qualifikation beim Intensivtransport aus demselben Jahr [3]. Auf dieser Grundlage entwickelte die Sektion „Notfall- und Katastrophenmedizin“ der DIVI in Zusammenarbeit mit der BAND das DIVI-Curriculum zum Intensivtransport-Kurs, das seither mehrfach fortgeschrieben wurde und zuletzt 2021 in überarbeiteter Fassung vorgelegt wurde [4]. Die BAND hat sich dabei durchgehend für einen interprofessionellen, simulationsbasierten Ausbildungsansatz mit klar definierten Anforderungen an Kursstruktur, Kursleitung und Refresher-Intervalle eingesetzt.
Mit diesem gewachsenen System steht heute ein Format zur Verfügung, das in mehreren Ländern über die Anerkennungspraxis der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst und Landesärztekammern sowie – wie in Sachsen – auch unmittelbar in Rechtsverordnungen verankert ist und zwar nicht nur für Notärztinnen und Notärzte, sondern gleichrangig für das Rettungsfachpersonal. Die konsequente Zertifizierung durch die DIVI und die damit verbundene inhaltliche Qualitätskontrolle sowie die hohen Anforderungen an Kurszentren, Kursleitung und Referentinnen/Referenten zeichnen dieses System aus. Ebenso bringen BAND und DIVI regelmäßig ihre praktische und wissenschaftliche Expertise in die Weiterentwicklung des Curriculums ein – eine Struktur, die bei einer alleinigen Definition und Zertifizierung durch die Ärztekammern verloren zu gehen droht. Eine Neuregelung dieses an sich bereits gut strukturierten Kurses ist aus Sicht der BAND keine relevante Weiterentwicklung und damit an sich nicht erforderlich.
Die BAND sieht sich vor diesem Hintergrund als langjährigen Mitgestalter des bestehenden Curriculums und nimmt zu dem vorliegenden neuen Entwurf des BÄK-Curriculums „Intensivtransport“ wie folgt Stellung.
1. Grundsätzliche Bewertung
Die BAND begrüßt ausdrücklich das Ziel der Bundesärztekammer, die ärztliche Qualifikation für den Intensivtransport bundeseinheitlich zu regeln und weiterzuentwickeln. Insbesondere die Ausweitung der Simulations- und Praxisanteile sowie die verbindliche Lernerfolgskontrolle in Form eines Kolloquiums werden als sinnvolle Weiterentwicklungen bewertet.
Zugleich stellt die BAND fest, dass der vorliegende Entwurf inhaltlich und strukturell eng am bestehenden DIVI-Curriculum orientiert ist – bis hin zu übereinstimmenden Themenblöcken, deren Reihenfolge und teilweise nahezu identischen Formulierungen. Aus Sicht der BAND ist dies folgerichtig, da das DIVI-Curriculum über Jahre praxiserprobt und fachlich abgestimmt wurde. Es unterstreicht aber auch, dass mit dem neuen BÄK-Curriculum kein grundlegend neues, sondern im Kern ein bereits existierendes System kodifiziert wird. Vor diesem Hintergrund erneuert die BAND ihre Forderung, die bewährte Rolle von DIVI und BAND bei der fachlichen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Curriculums zu erhalten und institutionell abzusichern – etwa durch eine ausdrückliche Einbeziehung beider Gremien in die Erarbeitung die außerklinische Notfallmedizin betreffender Curricula, wie es auch in der Beschreibung der BÄK-Curricula auf der Webseite [5] der BÄK vorgesehen ist.
Kritisch sieht die BAND zudem die im Entwurf angelegte Verschiebung von einem interprofessionellen Ausbildungsformat (Arzt, Pflege, Rettungsdienst gemeinsam) hin zu einer primär ärztlichen Einzelqualifikation, an der andere Berufsgruppen lediglich teilnehmen „können“. Da im realen Intensivtransport gerade das gemeinsame Training des tatsächlichen Einsatzteams die Grundlage für sicheres Handeln bildet, sollte der interprofessionelle Ansatz des DIVI-Formats im BÄK-Curriculum mindestens gleichwertig fortgeführt werden.
2. Zugangsvoraussetzungen und Anerkennung bestehender Qualifikationen
Wie schon bei den vorangegangenen notfallmedizinischen BÄK-Curricula sind die Regelungen zum Erwerb des Curriculums missverständlich. Sie führen in der Praxis wiederholt zu Unsicherheiten und Nachfragen, da nicht in jedem Fall klar ist, für welchen Schritt die genannten Voraussetzungen gelten. Da insbesondere in Bezug auf die Beschreibung von Lerninhalten der Begriff Curriculum eher als Lehrplan, denn als Berufserfahrung aufgegriffen wird, sollte hier klar differenziert werden. Aus Sicht der BAND ist es ratsam, in der Formulierung zwischen Voraussetzungen zur Teilnahme an einem auf dem jeweiligen Curriculum basierenden Fortbildungskurs und solchen zur Ausstellung des mit dem BÄK-Curriculum verbundenen Kammerzertifikats klar zu unterscheiden.
Die im Entwurf vorgesehenen Voraussetzungen zum Erwerb des Curriculums (Facharztanerkennung, Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin, mindestens 12 Monate Tätigkeit in der Intensivmedizin, Erfahrung in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, mindestens zwei Jahre regelmäßige Notarzttätigkeit) sind grundsätzlich nachvollziehbar, in der Summe jedoch zu hoch angesetzt. Eine so hohe Eingangshürde birgt das Risiko, gut qualifizierte Kolleginnen und Kollegen in fortgeschrittener Weiterbildung auszuschließen, obwohl diese in der Praxis bereits im vierten und fünften Weiterbildungsjahr Intensivtransporte kompetent durchführen. Die BAND bittet dringend darum, die Verhältnismäßigkeit dieser Anforderungen mit Blick auf die gelebte Praxis und die Realisierbarkeit durch die den Notarztdienst sichernden Krankenhäuser zu prüfen. Die Begrenzung der Tätigkeit allein auf Fachärztinnen und -ärzte geht an der Realität vorbei und ist – so lange die Anforderungen an die Weiterbildungszeiten zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin unverändert bleiben – weder kongruent, noch umsetzbar. Die Teilnahme am Fortbildungskurs selbst sollte ebenso wie der Erwerb des Zertifikats bereits im Rahmen der Facharztausbildung möglich sein.
In Bezug auf die Erfahrung in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen empfehlen wir dringend, dergestalt eine Präzisierung vorzunehmen, dass der entsprechende Spiegelstrich aus unserer Sicht wie folgt formuliert werden muss: „Erfahrung in der notfall-, oder intensivmedizinischen oder anästhesiologischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen (z. B. Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf einer Intensivstation, in einer Notaufnahme oder in der Anästhesie)“.
Entsprechend den bisherigen Empfehlungen der DIVI [6] als führender intensivmedizinischer Fachgesellschaft sollten die Anforderungen an die Tätigkeit auf der Intensivstation auf 6 und die im Notarztdienst auf 12 Monate reduziert werden.
Da sich die Inhalte des BÄK-Curriculums im Wesentlichen mit denen des seit Jahren etablierten „Intensivtransport-Kurses nach DIVI-Vorgaben“ (DIVI-Kurs) decken, ist zudem eine klare Regelung für den Umgang mit der durch den DIVI-Kurs erworbenen Qualifikation erforderlich: Notärztinnen und Notärzte, die einen DIVI-Kurs erworben haben und die übrigen Qualifikationsanforderungen erfüllen, sollten nicht zu einer Wiederholung der Qualifikation verpflichtet werden. Die BAND regt an, hierfür eine klare Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsfeststellung vorzusehen, um den bisherigen Qualifikationsstand angemessen zu berücksichtigen.
3. Institutionelle Verankerung und Qualitätssicherung
Das bisherige DIVI-Curriculum wird durch die zuständigen Landesärztekammern als CME-Fortbildung zertifiziert. Um den Kurs als durch die DIVI anerkannte Fortbildung (DIVI-Kurs) durchführen zu können, wird seitens der DIVI eine umfangreiche, fachlich versierte Qualitätskontrolle auf Basis des vorgelegten Stundenplans und der für die einzelnen Themen genannten Referentenqualifikationen durchgeführt. Diese bildet das Fundament für eine einheitlich hohe Qualität der DIVI-Kurse für den Intensivtransport und ist aus Sicht der BAND allein durch die jeweils zuständigen Landesärztekammern schwerlich durchführbar. Die BAND spricht sich dafür aus, die etablierte doppelte Qualitätssicherung – ärztekammerseitige Anerkennung der Fortbildungsmaßnahme kombiniert mit fachgesellschaftlicher Zertifizierung durch die DIVI – beizubehalten, um das hohe fachliche Niveau des bisherigen Systems nicht zu verwässern. Mindestens müssen der Fortbildungskurs nach dem hier vorliegenden BÄK-Curriculum „Intensivtransport“ und der DIVI-Kurs parallel und gleichwertig in Bezug auf das zu erstellende Kammerzertifikat gehandhabt werden.
4. Weitere inhaltliche Anmerkung
Im Vergleich zum bisherigen DIVI-Curriculum fehlt im vorliegenden Entwurf ein eigenständiger Themenblock zu Lufttransport und Repatriierung. Angesichts der Bedeutung der Luftrettung für den Intensivtransport regt die BAND an, diese Inhalte als eigenen Themenschwerpunkt auszuweisen.
Positiv hervorzuheben ist demgegenüber die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, Teile von Modul I als eLearning durchzuführen; dies kann helfen, das Fortbildungsangebot stärker standardisiert zu gestalten, sofern die Präsenz- und Simulationsanteile aus Modul II unangetastet bleiben. Ebenfalls positiv ist die Hinzunahme der Möglichkeiten einer telemedizinischen Begleitung von Interhospitaltransporten begrenzt intensivbehandlungspflichtiger Patienten als Teil der inhaltlichen Ausgestaltung des Kurses.
Eine generelle Begrenzung der Kursgröße auf 24 Teilnehmende ist fachlich nicht begründet. Lediglich für praktische Übungen und Simulationen sind angemessene Betreuungsrelationen sicherzustellen, was in dem vorgelegten Curriculum ebenso wie in dem bestehenden der DIVI durch das identisch angegebene Teilnehmer-Referenten-Verhältnis gewahrt ist.
Viele andere BÄK-Curricula enthalten keine Forderung nach einem Kolloquium als Lernerfolgskontrolle. Auch wenn diese grundsätzlich zu begrüßen ist, wären Hilfestellungen zu dessen Durchführung sinnvoll, um die Anforderungen der BÄK klarer umsetzen zu können.
Die Empfehlung, die Inhalte des Kurses regelmäßig durch den Besuch eines Refreshers zu aktualisieren, ist grundsätzlich zu begrüßen. Es sollte jedoch klar herausgestellt werden, ob mit dieser Empfehlung grundsätzlich ein Verfall des einmal ausgestellten Kammerzertifikats vorgesehen ist oder nicht.
Zusammenfassung
Die BAND unterstützt das Ziel einer bundeseinheitlichen, qualitativ hochwertigen Qualifikation für den Intensivtransport ausdrücklich. Sie sieht das bestehende, über zwei Jahrzehnte gemeinsam mit der DIVI entwickelte System – mit seiner konsequenten Zertifizierung, interprofessionellen Ausrichtung und kontinuierlichen fachlichen Weiterentwicklung – als bewährte Grundlage, die für die Ausstellung eines Kammerzertifikats nach dem BÄK-Curriculum nicht aufgegeben, sondern institutionell fortgeführt werden sollte. Zentral sind aus Sicht der BAND insbesondere eine praxistaugliche Anerkennungsregelung für bereits qualifizierte Notärztinnen und Notärzte, eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen sowie der Erhalt des interprofessionellen Ausbildungsansatzes und die fachgesellschaftliche Weiterentwicklung durch DIVI und BAND. Die BAND steht für die weitere fachliche Begleitung des Verfahrens gerne zur Verfügung.
Berlin, 31. Juli 2026
Quellenverzeichnis
[1] Schlechtriemen T, Ruppert M, Anding KH, Hennes HJ, Stratmann D. Empfehlung der BAND zum arztbegleiteten Interhospitaltransport. Der Notarzt 2003; 19: 215–219.
[2] Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Stellungnahme der BAND und DIVI zur Konstruktion und Ausstattung von Intensivtransportwagen (ITW). 2004.
[3] Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Zur ärztlichen Qualifikation bei Intensivtransport. 2004.
[4] DIVI-Curriculum zum Intensivtransport-Kurs nach DIVI, Sektion „Notfall- und Katastrophenmedizin“ der DIVI in Zusammenarbeit mit der BAND e.V., gültig ab Juni 2021.
[5] https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-fortbildung/baek-curricula (im Internet, aufgerufen am 31.07.2026)
[6] https://akademie.divi.de/images/Dokumente/2021-empfehlungen-zur-personellen-qualifikation.pdf (im Internet, aufgerufen am 31.07.2026)
Über die BAND e.V.
Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. ist die Dachorganisation der 12 deutschen Notarztarbeitsgemeinschaften. Satzungsgemäß wahrt sie die überregionalen Interessen aller Mitgliedsarbeitsgemeinschaften als deren einheitliche berufspolitische Vertretung in der Notfallmedizin, koordiniert die Aktivitäten der Mitgliedsarbeitsgemeinschaften, wirkt auf eine kontinuierliche Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung und eine bundesweit einheitliche Qualifikation der Notärzte hin und leistet die zentrale Öffentlichkeitsarbeit in der Notfallmedizin für alle Mitgliedsarbeitsgemeinschaften. Insgesamt vertritt sie so die Interessen der über 12.000 Notärztinnen und Notärzten, die Mitglieder in den Arbeitsgemeinschaften sind. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.band-online.de.
Die BAND e.V. ist als eingetragener Verein unter der Registernummer R000689 in das Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.
Gemeinsamer Kommentar der BAND, der DGINA und der DGU zum BÄK-Curriculum „Notarzt/Notärztin in der Luftrettung“ (Juli 2026)
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Gemeinsamer Kommentar der BAND, der DGINA und der DGU zum BÄK-Curriculum „Notarzt/Notärztin in der Luftrettung“ (Juli 2026)
Die BÄK hat in den letzten Monaten mit der Erarbeitung der Curricula für den Leitende Notärztinnen und Notärzte und Ärztliche Leitungen Rettungsdienst bestehende Lehrpläne überarbeitet und an aktuelle Anforderungen angepasst. Mit dem nun vorliegenden Curriculum für den Einsatz in der Luftrettung beschreibt sie ein völlig neues Themenfeld in einem Bereich der außerklinischen Notfallmedizin. Das Curriculum unterstützt die schon vorher seitens der Träger und Betreiber der Luftrettung umgesetzten sehr hohen Anforderungen an Qualifikation und Kompetenzerhalt. Die Luftrettung kommt im Vergleich zum bodengebundenen Notarztdienst überproportional bei der Erstversorgung kritisch kranker Patienten, insbesondere Schwerverletzter, zum Einsatz, was die Motivation der drei Verbände zum Kommentar zusätzlich begründet. Es soll daher im Folgenden auf Änderungsbedarf und Anregungen zur Ausgestaltung eingegangen und konstruktive Lösungsvorschläge angeboten werden.
Die im Abschnitt 2.1 Struktur genannten Voraussetzung zur Teilnahme am Curriculum sind größtenteils geeignet, um die Zielsetzung einer medizinischen Qualitätssicherung insbesondere in den Bereichen Atemwegsmanagement, Reanimation, Versorgung von Schwerverletzen und dem pädiatrischen Patientenkollektiv zu erreichen. Allerdings sollten sie für den Erwerb und nicht bereits für die Teilnahme am Curriculum vorausgesetzt werden. Gleichwohl sind sie nicht ausreichend, um alle in Betracht kommenden Facharztgruppen gleichwertig zu qualifizieren. Die angestrebten hohen Qualitätsansprüche werden dadurch abgeschwächt, dass keine weiteren Spezifikationen oder Beispiele für konkrete internationale Kursformate zu Erwachsenenreanimation, Kindernotfall- und Schwerverletztenversorgung genannt werden.
Erfreulich und zu begrüßen ist, dass eine „regelmäßige Aktualisierung der aufgabenspezifischen Kompetenzen“ empfohlen wird. Aus Sicht der Verbände sollte diese spezifische Fortbildungspflicht konkreter ausformuliert werden.
Zur Präzisierung des Curriculums schlagen wir folgende Anpassungen vor:
- Anpassung des Nachweises einer mindestens 12-monatigen Tätigkeit in der Intensivmedizin. Wir verstehen die Zielsetzung dieser Vorgabe so, dass über das für den Erwerb der Facharztbezeichnung notwendige Maß hinaus eine therapeutische Verantwortung für schwerverletzte und -erkrankte Patienten übernommen worden sein sollte. Mit dem Bezug auf die Anforderungen der Luftrettung mit Schwerpunkt der Erstversorgung von Patienten findet diese Verantwortungsübernahme auch bei therapeutischen Entscheidungen in der Zentralen Notaufnahme statt und erst nachgeordnet auf der Intensivstation. Daher sollten – insbesondere für den Einsatz auf Rettungshubschraubern – 6 Monate Weiterbildung in einer interdisziplinären Notaufnahme äquivalent zu 6 Monaten Intensivmedizin betrachtet werden.
- Die Anforderungen der primären Luftrettung an die intensivmedizinischen Fertigkeiten werden darüber hinaus sinnhaft im geforderten Curriculum Intensivtransport abgebildet, so dass wir die Streichung der fakultativen Zusatz- Weiterbildung Intensivmedizin fordern. Den gesonderten Anforderungen eines Intensivtransport-Hubschraubers (ITH) können die jeweiligen Betreiber durch individuelle Anforderungen gerecht werden.
- Die Erfahrungen mit „Intubation/Atemwegsmanagement“ sollten aus unserer Sicht wie z.B. die Kindernotfallversorgung auch zu einem Teil durch das Absolvieren von wissenschaftlich gestützten und durch die Landesärztekammern zertifizierten Kursformaten ausgebildet werden, da sich das prähospitale Setting relevant vom innerklinischen Setting unterscheidet.
- Die durch die Luftrettungsbetreiber bereits durchgeführten Einführungskurse sollten durch die Ärztekammern zertifizierungsfähig für das BÄK-Curriculum sein. Da das Curriculum jetzt neu als Voraussetzung eingeführt wird, muss eine Regelung gefunden werden, wie mit schon heute in der Luftrettung erfahrenen Notärztinnen und Notärzten verfahren werden soll. Mit fortgeschrittener Einsatzerfahrung in der Luftrettung hat der Besuch des aus dem Curriculum unverändert entstehenden Kurses wenig Mehrwert, so dass wir vorschlagen, Notärztinnen und Notärzte, die bis Ende 2026 bereits mehr als 18 Monate regelmäßige Einsatzerfahrung in der Luftrettung aufweisen und die übrigen Anforderungen des Curriculums erfüllen, das Zertifikat auszustellen.
- Die Teilnahme am BÄK-Curriculum „Leitender Notarzt/Leitende Notärztin“ sollte verpflichtender Bestandteil des Curriculums sein, da die Luftrettung häufiger in so genannten MANV-Lagen eingesetzt wird.
- Der Passus „Erfahrung in der eigenverantwortlichen Führung von Personen und in „Organisationsstrukturen“ scheint in seiner konkreten Umsetzung bzw. Nachweisform unklar. Während der Nachweis von CRM-Trainings oder Human Factor- sowie Führungskrise hier einen praxisnahen, zielführenden Ansatz bieten, scheint z.B. der Nachweis einer innerklinischen Oberarzttätigkeit wegen der inhaltlichen Diversität bei der Ausgestaltung solcher Stellen nicht zielführend. Zumal durch diese Forderung das Kandidatenkollektiv unnötig eingeschränkt wird.
- Die Anwendung von point-of-care Ultraschall (POCUS) ist eine unabdingbare Fähigkeit in der Rettungsmedizin geworden, so dass ebenso ein Kursformat gemäß pPOCUS Curriculum (gemeinsames Curriculum der rettungsmedizinisch involvierten Fachrichtungen zur prähospitalen Anwendung von Ultraschall) zu den nachweispflichtigen Fortbildungen des Curriculums hinzugefügt werden sollte.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Schaffung eines Curriculums von Seiten der BÄK Fehlanreize bei Kursveranstaltern und Teilnehmenden setzen könnte. Ärztinnen und Ärzte könnte die Hoffnung auf einen Einsatz in der Luftrettung zur Teilnahme motivieren, ohne dass sich aus der alleinigen Absolvierung des Curriculums ein Anspruch darauf ergibt.
BAND begrüßt Reform der Notfallversorgung – warnt vor Schwächung bewährter Strukturen (Mai 2026)
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Berlin, 27.05.2026 – Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e. V. begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung ausdrücklich. Die Reform ist überfällig und folgt einer realistischen Problembeschreibung. Entscheidend wird jedoch sein, die medizinische Qualität der Notfallversorgung konsequent zu sichern und bewährte Strukturen nicht zu gefährden.
Positiv bewertet die BAND den grundlegenden Perspektivwechsel: Die medizinische Notfallrettung wird nicht länger auf eine reine Transportleistung reduziert, sondern als umfassender Versorgungsprozess verstanden – von der Notrufannahme über strukturierte Ersteinschätzung und Notfallberatung bis hin zur notfallmedizinischen Behandlung und dem Transport. Die Aufnahme dieses Versorgungsanspruchs in das SGB V schafft die notwendige rechtliche Klarheit.
„Die klare Abgrenzung zwischen rettungsdienstlichem Notfall und anderen Hilfeersuchen ist zwingend notwendig, um die Notfallstrukturen vor Überlastung zu schützen“, erklärt der Vorsitzende der BAND, Dr. Florian Reifferscheid. Gleichzeitig warnt der Verband davor, dass die ambulanten Versorgungsstrukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen angesichts bereits heute knapper Ressourcen und geplanter Kostendämpfungen den steigenden Anforderungen möglicherweise nicht gerecht werden können.
Die verpflichtende Einführung einer einheitlichen, softwaregestützten Notrufabfrage sowie die stärkere digitale Vernetzung der beteiligten Akteure werden ausdrücklich unterstützt. Kritisch sieht die BAND hingegen eine geteilte Zuständigkeit zwischen Akut‑ und Rettungsleitstellen. „Medizinische Hilfeersuchen müssen zentral und einheitlich koordiniert werden. Ein Rückschritt hinter etablierte integrierte Leitstellenstrukturen würde die Versorgungsqualität gefährden.“
Klar positioniert sich die BAND auch zur Rollenverteilung in der Notfallversorgung: Der überwiegende Teil der Einsätze soll durch qualifiziertes Rettungsfachpersonal erfolgen. Gleichzeitig stellt der Verband unmissverständlich fest: Erforderliche notärztliche Behandlungen müssen weiterhin durch Notärztinnen und Notärzte durchgeführt werden. Eine Substitution notärztlicher Leistungen lehnt die BAND ab. Studien belegen bessere Behandlungsergebnisse etwa bei Herz‑Kreislauf-Stillstand oder Polytrauma. Telemedizinische Konzepte können unterstützen, ersetzen jedoch nicht die Präsenznotärztin oder den Präsenznotarzt.
Weitere wichtige Reformelemente wie die bundesweite Einführung interoperabler Ersthelferalarmierungssysteme, eines AED‑Katasters sowie eines überregionalen Versorgungskapazitätennachweises bewertet die BAND positiv. Auch integrierte Notfallzentren können einen wirksamen Beitrag zur Entlastung des Rettungsdienstes leisten.
Die geplante Einrichtung eines Fachgremiums medizinische Notfallrettung sieht die BAND grundsätzlich als Chance zur bundesweiten Standardisierung. Allerdings fordert der Verband eine stärkere Gewichtung fachlicher Expertise: „Die überproportionale Stimmverteilung zugunsten der Kostenträger ist nicht nachvollziehbar. Medizinische Qualität muss im Mittelpunkt stehen, notfallmedizinische Standards dürfen nicht primär kostengetrieben definiert werden.“
Fazit: Die BAND unterstützt die Reform der Notfallversorgung in ihrer Zielrichtung ausdrücklich, fordert jedoch klare Zuständigkeiten, den Erhalt integrierter Leitstellenstrukturen und eine eindeutige Absicherung der notärztlichen Versorgung als unverzichtbaren Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Notfallmedizin.
Brainboost – Praxistipps für die präklinische Notfallsonografie
/in AGSWN, Kirschner-Preis, Pressemeldung, StartseiteStellungnahme der agswn zur Rettungsdienstplanverordnung Baden-Württemberg
/in AGSWN, BAND, Pressemeldung, StartseiteDie agswn und viele andere, die Verantwortung in der Notfallversorgung der Bevölkerung in Deutschland tragen, haben mit Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen, dass mit Scheitern der Koalition auch der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung nicht mehr zur Abstimmung im Parlament kommt.
Stellungnahme der agswn zur Notfallversorgung
/in AGSWN, BAND, Pressemeldung, StartseiteDie agswn und viele andere, die Verantwortung in der Notfallversorgung der Bevölkerung in Deutschland tragen, haben mit Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen, dass mit Scheitern der Koalition auch der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung nicht mehr zur Abstimmung im Parlament kommt.
Pressemeldung zum Martin Kirschner Preis 2025
/in AGSWN, Kirschner-Preis, Pressemeldung, StartseiteDie agswn (Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V.) hat auf ihrer 39. Notfallmedizinischen Jahrestagung im März 2025 zum zwanzigsten Mal den „Martin Kirschner Preis“ vergeben.
Ausgezeichnet wurde die Arbeit einer Arbeitsgruppe um Ulf Lorenzen, Hartwig Marung und Florian Reifferscheid mit dem Titel „Quality and safety in prehospital airway management – retrospective analysis of 18,000 cases from an air rescue database in Germany“ in der Zeitschrift BMC Emergency Medicine.
In einer umfangreichen Auswertung der Einsatzdatenbank der DRF Luftrettung für einen Zeitraum von 2012 bis 2020 wurden Erfolgsraten bei der Atemwegssicherung, aber auch adverse Ereignisse wie Tubusfehllagen evaluiert. Bei insgesamt 227.459 Einsätzen waren in 20.958 Fällen Maßnahmen des invasiven Atemwegsmanagements dokumentiert, davon 8.927 durch bodengebundene Einsatzkräfte vor Eintreffen der Rettungshubschrauberbesatzung. Die Überprüfung der Tubuslage ergab dabei eine korrekte Position in 94,7% der Fälle, aber auch einen Anteil von 1,2% nichterkannter ösophagealer Fehllagen. Während insgesamt eine Verbesserung der Sicherheit und Qualität bei der Atemwegssicherung feststellbar sei, fordern die Autoren deshalb fortgesetzte Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Patientensicherheit.

Der mit 2.500 Euro dotierte Martin-Kirschner-Preis gilt als einer der renommiertesten notfallmedizinischen Preise in Deutschland und wird alle 2 Jahre für herausragende Original-Arbeiten verliehen, die sich wissenschaftlich mit Fragen der Notfallmedizin im deutschsprachigen Raum auseinandersetzen.
Die Preisträger-Arbeit ist hier verfügbar:
Kontakt
agswn – Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V.
Geschäftsstelle
Rita-Maiburg-Straße 2
70794 Filderstadt
Ihre Ansprechpartnerin:
Anthea Rozakis-Siu
Telefon: 0711-72257657
Telefax: 0711-70072418
E-Mail: geschaeftsstelle@agswn.de
Aktuelles
- Qualifizierung von Notärztinnen und Notärzten Intensivtransport (Juli 2026)31. Juli 2026 - 23:38





