Die agswn (Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V) vergibt im Wechsel mit dem Martin Kirschner Preis auf ihrer Notfallmedizinischen Jahrestagung den F. W. Ahnefeld Preis.
Der ausgelobte Preis wird für Projekte verliehen, die in der Praxis wichtige Impulse zur Verbesserung der Versorgung von Notfallpatienten setzen („Leuchtturmprojekte“, „best-practice-Modelle“).
Die Arbeiten müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Verleihungsbestimmungen
Folgende Bestimmungen sind an die Vergabe geknüpft:
- Der Vorstand der agswn hat am 21.5.2015 beschlossen, innovative Projekte in der Notfallmedizin mit einem Preis zu fördern.
- Der Preis soll zweijährlich verliehen werden und ist mit € 2.500 dotiert.
- Er wird „F.W. Ahnefeld-Preis“ genannt.
- Der Preis wird für Projekte verliehen, die in der Praxis wichtige Impulse zur Verbesserung der Versorgung von Notfallpatienten setzen („Leuchtturmprojekte“, „best-practice-Modelle“). Eingereichte Projekte sollen bereits in der Praxis umgesetzt sein. Im Antragsschreiben ist das Projekt mit einem Umfang von maximal 2 Seiten (A4) zu beschreiben und ihr Einfluss auf die Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung darzustellen. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die bereits anderweitig für einen Preis eingereicht wurden. Die Arbeiten müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
- Die Preiskommission besteht aus 6 Mitgliedern: kraft Amtes dem Vorsitzenden der agswn, den drei Landesvorsitzenden sowie zwei weiteren, in der Notfallmedizin hervorragend ausgewiesenen Persönlichkeiten, die vom Vorstand der agswn jeweils für 4 Jahre berufen werden.
- Die Preiskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit, bei Gleichstand zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt. Bei Arbeiten aus ihren eigenen Kliniken / Instituten sind die Kommissionsmitglieder von der Abstimmung, nicht aber von der Beratung, ausgeschlossen.
- Die Preiskommission entscheidet abschließend über die Preisverleihung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Gehen zu einem Ausschreibungstermin keine preiswürdigen Arbeiten ein, so wird der Preis nicht verliehen.
Mit Einreichung der Arbeit erkennt der Bewerber diese Bestimmungen als verbindlich an. Die Einsendung der Arbeit für die aktuelle Ausschreibung (vorzugsweise per E-Mail, oder aber auf dem Postweg, ungebunden) wird bis zum 30.12.2023 erbeten:
agswn e.V.
Geschäftsstelle
Rita-Maiburg-Straße 2
D-70794 Filderstadt
geschaeftsstelle@agswn.de